nur malso interessenhalber, wg. der anmerkung "legal":
bei stationären anlagen gab es ja so etwas wie einen bestandsschutz. das befüllen mit "illegalen" mitteln war weiterhin legal, so lange sie da standen, wo sie waren. ein probleme gab es erst, wenn man die anlagen ab- und anderswo wieder aufbaute.
gibts diesen bestandsschutz bei autoanlagen nicht?